LARP-Teilnahmebedingungen der Ye olde Lions Larp-Orga:

1. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, psychisch anspannende Situationen, etc.).

 

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung zu Beginn der Veranstaltung einer Zulassungsprüfung des Veranstalters zu unterziehen. Während des Verlaufs der gesamten Veranstaltung obliegt es der Sorgfaltspflicht des Teilnehmers dafür zu sorgen, dass seine Ausrüstung in ordnungsgemäßem Zustand ist und keinerlei Gefahr für sich oder andere Teilnehmer darstellt. So sollten z. B. Polsterwaffen nach jedem Kampf einer erneuten Überprüfung durch den Teilnehmer selbst unterzogen werden!

 

3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuerstellen außerhalb der dafür vorgesehenen Feuerstellen, das Benutzen von nicht überprüften Polsterwaffen oder Ausrüstungsgegenständen, sowie übermäßiger Alkoholkonsum.

 

4. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Personenschäden, es sei denn, grob fahrlässiges Verhalten seitens des Veranstalters liegt vor. Für selbst verursachte Schäden haftet der Verursacher. Eine Personenhaftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus.

 

5. Der Veranstalter behält sich vor, während der Veranstaltung beschädigte Ausrüstung aus der Veranstaltung zu entfernen.

 

6. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

 

7. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags hat.

 

8. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen soweit der Veranstalter,  sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

 

9. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug bei leichter Fahrlässigkeit sind auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

 

10. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, das sich die von ihm gemachten Bild und Tonaufnahmen für Veröffentlichungen auf Webseiten und in anderen Publikationen der Ye olde Lions-Orga unentgeltlich genutzt werden können.  Sollte der Teilnehmer damit explizit nicht einverstanden sein, dass Bild- und Tonaufnahmen von ihn gemacht werden, so muss er einen Widerspruch rechtzeitig und schriftlich einreichen.

 

11. Alle Rechte, insbesondere der gewerblichen Vermarktung, an Bild- und Tonaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

 

12. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie an dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

 

13. Jegliche Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für rein private Zwecke zulässig.

 

14. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichen Einverständnis des Veranstalters zulässig.

 

15. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.

 

16. Bei Rücktritt des Teilnehmers – egal zu welchem Zeitpunkt – wird ein pauschaler Betrag von 15,- Euro zur Deckung der dadurch entstandenen Unkosten fällig. Eventuell weitere Rücktrittsgebühren und Rücktrittsfristen sind der jeweiligen Anmeldung zu entnehmen.

 

17. Grundsätzlich versucht der Veranstalter bei Rücktritt den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags nicht möglich. Hierbei sind jedoch die Rücktrittsgebühren und Rücktrittsfristen in der jeweiligen Anmeldung ausschlaggebend.

 

18. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf auf Grund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.

 

19. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrags erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so gilt eine Nachbearbeitungsgebühr von 15,– Euro als vereinbart.

 

20. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrags im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.

 

21. Bei Anmeldung in Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeit aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

 

22. Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

 

23. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden oder gegen geltendes Recht verstoßen, so berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Teilnahmebedingungen. Die unwirksame Regelung wird durch solch eine ersetzt, die den Teilnahmebedingungen rechtlich sowie wirtschaftlich soweit als möglich entspricht.

 

24. Grob fahrlässiges oder spielstörendes Verhalten kann zu sofortigem Ausschluss von der Veranstaltung ohne Kostenrückerstattung führen.


Wichtiger Hinweis: Die Teilnahmebedingungen müssen bei unseren Veranstaltungen beim Check-In vor Ort persönlich zur Kenntnis genommen und unterschrieben werden. Wir behalten uns vor, Teilnehmer, die diese Unterschrift verweigern des Cons zu verweisen.